Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen Pixzl (Walid D. Rieken, Marienstraße 9, 48683 Ahaus, Deutschland) – nachfolgend „Pixzl", „wir" oder „uns" – und natürlichen oder juristischen Personen – nachfolgend „Auftraggeber", „Kunde" oder „Sie" – über (A) Agentur-Dienstleistungen rund um Webentwicklung, App-Entwicklung, Shopware, KI-Integration und SEO sowie (B) die Nutzung der von uns angebotenen entgeltlichen Software-Produkte und digitalen Dienstleistungen.
Stand: 11. Mai 2026 — Anwaltsreview anstehend; § 6.3 / § 10.3 / § 10.5 / § 11.1 nachgeschärft, Endabnahme durch Fachanwalt IT-Recht ausstehend.
Hinweis zum aktuellen Angebot: Die zum Stand dieser AGB von Pixzl unter eigenem Namen angebotenen Software-Produkte (z. B. Deploir, Pixzl) werden kostenlos über den Apple App Store vertrieben. Für deren Nutzung gelten zusätzlich die jeweiligen AGB des App-Store-Betreibers. Teil B dieser AGB wird für künftige kostenpflichtige Software-Angebote bereitgehalten.
I. Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ebenso wie gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
(3) Teil A dieser AGB regelt das individuelle Agentur-Geschäft (Werkverträge über Webentwicklung, App-Entwicklung, Shopware-Setups, KI-Integration und vergleichbare Dienstleistungen). Teil B regelt den Bezug von Software-Produkten und standardisierten digitalen Dienstleistungen über die Website. Teil C enthält gemeinsame Schlussbestimmungen, die für beide Bereiche gelten.
§ 2 Vertragspartner
(1) Anbieter und Vertragspartner ist Pixzl, Inhaber Walid D. Rieken, Marienstraße 9, 48683 Ahaus.
(2) Soweit wir entgeltliche Software-Produkte selbst über die Website verkaufen, kann die Zahlungsabwicklung über einen externen Zahlungsdienstleister erfolgen, der gegebenenfalls als Merchant of Record auftritt. In diesem Fall werden Identität und AGB des Zahlungsdienstleisters im Bestellprozess vor Vertragsabschluss ausgewiesen.
(3) Allgemeiner Kontakt: office@pixzl.de.
II. Teil A — Agentur-Werkverträge
§ 3 Angebot und Auftragserteilung
(1) Pixzl ist an ein Angebot zwei Wochen ab Angebotsdatum gebunden, sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist.
(2) Die Annahme eines Angebots erfolgt durch Bestätigung des Auftraggebers, durch schlüssige Handlungen (z. B. Mitwirkung in der Konzept- oder Entwurfsphase) oder durch Entgegennahme der Leistung.
(3) Sollte ein Auftrag erteilt werden, ohne dass ein Angebot durch Pixzl vorausgegangen ist, erfolgt die Vergütung nach tatsächlichem Aufwand zu den jeweils aktuellen Stundensätzen. Dies gilt entsprechend für vom Auftraggeber nachträglich veranlasste Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags.
(4) Sofern keine Festpreise vereinbart wurden, verstehen sich die Angebote unter dem Vorbehalt üblicher Preisanpassungen. Bei einer voraussichtlichen Kostensteigerung von mehr als 10 % gegenüber dem Angebot holen wir vor Fortsetzung der Arbeiten die Zustimmung des Auftraggebers ein.
§ 4 Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der bei Vertragsabschluss vereinbarten Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung (Angebot, Pflichtenheft oder vergleichbare Spezifikation). Zusätzliche oder nachträgliche Änderungen bedürfen der Textform und werden gegebenenfalls als Mehraufwand berechnet.
(2) Von Pixzl übermittelte Besprechungsprotokolle, Briefings oder Anforderungs-Updates gelten als verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
(3) Die Bestellabwicklung und Kommunikation erfolgen vorzugsweise per E-Mail.
§ 5 Mitwirkungspflichten
(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und in geeigneter Form alle Inhalte, Logos, Texte, Bildmaterial, Markenrichtlinien, Zugänge zu Hosting- bzw. Cloud-Konten und sonstige Informationen bereit, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.
(2) Vereinbarte Liefer- und Fertigstellungstermine setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten von Pixzl; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
§ 6 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Jeder Auftrag, der die Erstellung von Konzepten, Entwürfen, Designs, Datensätzen, Stilvorlagen, Templates, Quellcode oder vergleichbaren Werkleistungen umfasst, ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werkleistungen gerichtet ist (§§ 2, 31 UrhG i. V. m. den werkvertraglichen Bestimmungen des BGB).
(2) Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
(3) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die beauftragten Werkleistungen für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Eine ausschließliche oder weitergehende Nutzung (z. B. Übertragung an Dritte, Verwertung in anderen Produkten, Markenanmeldung) bedarf einer separaten schriftlichen Vereinbarung und gegebenenfalls eines zusätzlichen Nutzungshonorars. Der Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte wird im jeweiligen Angebot ausdrücklich benannt; ohne abweichende Regelung im Angebot gilt die vorstehende einfache, zweckgebundene Einräumung.
(4) Entwürfe, Designs, Datensätze, Quellcode und sonstige Werkleistungen einschließlich der Urheberbezeichnung dürfen ohne Zustimmung von Pixzl weder im Original noch durch Bearbeitung oder Nachahmung – auch nicht in Teilen oder Details – verändert werden.
(5) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
§ 7 Arbeitsmittel und Zwischenergebnisse
(1) Vorlagen, Dateien, Source-Files und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere offene Layout-Dateien, Photoshop- oder Figma-Ebenen, Zwischen-Builds, Build-Pipelines, Konfigurations-Skripte), die Pixzl erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum von Pixzl. Eine Herausgabepflicht besteht nicht; Pixzl ist auch nicht zur Aufbewahrung über das Vertragsende hinaus verpflichtet.
(2) Übergabe-Artefakte (z. B. produktiver Quellcode, Production-Builds, finale Design-Exports) werden im vereinbarten Umfang an den Auftraggeber übergeben. Welche Artefakte übergeben werden, ergibt sich aus dem Angebot.
§ 8 Vorarbeiten, Korrekturen und Sonderleistungen
(1) Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden – insbesondere Skizzen, Wireframes, Mockups, Probesätze, Probedesigns oder Beratungsstunden – werden auch dann berechnet, wenn ein nachfolgender Hauptauftrag nicht erteilt wird.
(2) Korrekturen oder Änderungen an Texten, Designs oder Funktionen, die vom Auftraggeber nach erfolgter Freigabe oder im Verlauf einer bereits laufenden Bearbeitung veranlasst werden, gehen über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus und werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. Dies gilt auch bei Festpreis-Vereinbarungen.
(3) Pixzl ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen (z. B. Hosting-Pakete, Domains, Software-Lizenzen, freiberufliche Subdienstleister) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen. Soweit Verträge über Fremdleistungen ausnahmsweise im Namen von Pixzl abgeschlossen werden, stellt der Auftraggeber Pixzl von sämtlichen sich daraus ergebenden Verbindlichkeiten frei.
§ 9 Lieferung, Liefertermine, höhere Gewalt
(1) Die Lieferverpflichtungen sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen zur Übersendung gebracht wurden (z. B. Bereitstellung in einem Cloud-Repository, E-Mail-Übergabe, Deployment auf vereinbarte Infrastruktur). Das Risiko der Übermittlung trägt der Auftraggeber.
(2) Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (§ 5) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Pixzl in Textform bestätigt wurden.
(3) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereiches von Pixzl liegen (insbesondere Ausfälle von Cloud- und Infrastruktur-Anbietern, Cyberangriffe auf Drittsysteme, behördliche Anordnungen, Pandemien), hat Pixzl nicht zu vertreten und berechtigen Pixzl zur Verschiebung der Leistung um die Dauer der Behinderung.
§ 10 Anzahlungen, Zahlung und Zahlungsverzug
(1) Die Vergütung ist nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug fällig, sofern im Angebot oder in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel ausgewiesen ist. Ausgewiesene oder vereinbarte Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Pixzl ist berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von einem Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung sowie eine weitere Drittel-Rate bei Erreichen der Hälfte der Arbeiten in Rechnung zu stellen. Die abschließende Schlussrechnung erfolgt nach Lieferung. Abweichende Zahlungsstaffeln können im Angebot vereinbart werden.
(3) Befindet sich der Auftraggeber im Verzug, ist Pixzl berechtigt, Mahnkosten geltend zu machen. Ist der Auftraggeber Verbraucher, kann Pixzl pauschal 2,50 Euro Mahnaufwand je Mahnung berechnen; dem Verbraucher bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Ist der Auftraggeber Unternehmer, kann Pixzl Mahnkosten in Höhe von 20 Euro je Mahnung sowie die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB (40 Euro) berechnen. Daneben kann Pixzl die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen; ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz).
(4) Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum in Textform zu erheben. Die Fälligkeit bleibt davon unberührt.
(5) Die Nutzungsrechte an den im Rahmen des Vertrages erstellten Werken und übergebenen Artefakten gehen erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher aus dem Auftragsverhältnis bestehenden Forderungen auf den Auftraggeber über (Nutzungsrechtsvorbehalt, § 158 Abs. 1 BGB). An verkörperten Arbeitsmitteln bleibt bis zur vollständigen Zahlung zudem das Eigentum bei Pixzl.
§ 11 Stornierung und Vertragskündigung
(1) Tritt der Auftraggeber unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück oder kündigt er einen Werkvertrag ohne wichtigen Grund vorzeitig, ist Pixzl berechtigt, eine pauschale Ausgleichszahlung als Entschädigung für entgangenen Gewinn und entstandene Kosten zu fordern. Die Pauschale richtet sich nach dem Projektstatus bei Stornierung:
- vor Konzept- bzw. Designfreigabe: 25 % des vereinbarten Auftragspreises
- nach Konzept- bzw. Designfreigabe: 40 % des vereinbarten Auftragspreises
- nach Beginn der Umsetzungsphase: 50 % des vereinbarten Auftragspreises
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren oder keines Schadens vorbehalten. Bereits abgenommene Leistungen sowie nachgewiesene Mehraufwände werden zusätzlich nach Aufwand abgerechnet.
(2) Bei Wartungs- oder Service-Verträgen ohne Mindestlaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 90 Tagen zum Quartalsende in Textform gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
(3) Das Recht beider Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 12 Eigenwerbung und Referenznennung
Pixzl ist berechtigt, fertiggestellte Arbeiten unter Nennung des Auftraggebers und gegebenenfalls mit Bildmaterial, Screenshots oder kurzen Projektbeschreibungen zur Eigenwerbung zu verwenden (z. B. im Showcase auf der Website, in Newsroom-Beiträgen, in Social-Media-Posts oder bei Pitches). Der Auftraggeber kann der Verwendung im Einzelfall in Textform widersprechen, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat (z. B. vertrauliche interne Projekte, NDA-bedingte Geheimhaltung).
III. Teil B — Software-Produkte und standardisierte digitale Dienstleistungen
§ 13 Leistungsbeschreibung
(1) Pixzl bietet eigene Software-Produkte sowie standardisierte digitale Dienstleistungen an. Der konkrete Funktionsumfang sowie etwaige Lizenzstufen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung auf www.pixzl.de.
(2) Soweit eine technische Lizenz- oder Funktionsprüfung gegen einen Pixzl-Server erforderlich ist, wird dies in der Produktbeschreibung ausgewiesen. Eine etwaige Offline-Gnadenfrist regelt die jeweilige Produktbeschreibung.
(3) Eine technische Verfügbarkeit von 100 % ist nicht geschuldet. Angestrebt ist eine monatliche Verfügbarkeit der zur Nutzung erforderlichen Server-Dienste im Jahresmittel von 99 %, gemessen außerhalb geplanter Wartungsarbeiten.
§ 14 Vertragsschluss bei Software-Produkten
(1) Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung dar.
(2) Mit Anklicken des Kauf-Buttons und Abschluss des Bestellvorgangs geben Sie ein verbindliches Angebot zum Erwerb der ausgewählten Leistung ab. Der Vertrag kommt mit Zusendung der Auftragsbestätigung bzw. der Bereitstellung der bestellten Leistung per E-Mail zustande.
(3) Die zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse muss korrekt sein, sodass die von uns bzw. einem etwaigen Zahlungsdienstleister versandten E-Mails empfangen werden können.
§ 15 Preise und Zahlung bei Software-Produkten
(1) Die auf der Produktseite angegebenen Preise sind Endpreise in Euro und verstehen sich – soweit nicht anders ausgewiesen – als B2C-Preise inklusive der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer.
(2) Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sowie eine etwaige Abwicklung über einen Merchant of Record werden im Bestellprozess vor Abschluss der Bestellung deutlich ausgewiesen.
(3) Soweit eine kostenpflichtige Leistung als Abonnement angeboten wird, gilt die in der Produktbeschreibung angegebene Mindestlaufzeit. Eine automatische Verlängerung erfolgt nur, wenn dies in der Produktbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen ist.
§ 16 Lizenzbedingungen (End User License Agreement)
(1) Mit dem Erwerb einer Software-Lizenz erhalten Sie ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, die Software in dem in der Produktbeschreibung beschriebenen Umfang (insbesondere zulässige Anzahl an Installationen, Geräten oder Servern) privat oder gewerblich zu nutzen. Die zeitliche Geltung richtet sich nach der jeweiligen Produktbeschreibung.
(2) Ausdrücklich untersagt sind:
- die Weitergabe, Untervermietung oder der Weiterverkauf eines Lizenzschlüssels oder Zugangs;
- das Dekompilieren, Disassemblieren oder Reverse Engineering der Software, soweit gesetzlich nicht zwingend gestattet (§ 69e UrhG bleibt unberührt);
- das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen, insbesondere einer etwaigen Lizenz- oder Aktivierungsprüfung.
(3) Verstöße gegen diese Lizenzbedingungen berechtigen uns zur außerordentlichen Deaktivierung des Lizenzschlüssels bzw. Zugangs; Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.
§ 17 Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrecht bei Software-Produkten
(1) Soweit ein Abonnement vereinbart ist, gilt die in der Produktbeschreibung ausgewiesene Mindestlaufzeit. Die Verlängerung erfolgt – falls vorgesehen – automatisch um jeweils einen weiteren Abrechnungszeitraum, wenn nicht spätestens innerhalb der dort angegebenen Frist gekündigt wird.
(2) Die Kündigung erfolgt formlos in Textform per E-Mail an office@pixzl.de. Wird die Bestellung über einen externen Zahlungsdienstleister mit Kundenportal abgewickelt, kann die Kündigung zusätzlich über dessen Kundenportal erfolgen.
(3) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten dazu, auch zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei digitalen Produkten, entnehmen Sie bitte unserer Widerrufsbelehrung.
(4) Nach Kündigung oder Ablauf des Abonnements bleibt eine zuletzt aktivierte Lizenz in der Regel bis zum Ende der bezahlten Laufzeit funktionsfähig. Anschließend wird die Nutzung technisch eingeschränkt.
§ 18 Updates und Support bei Software-Produkten
(1) Während der aktiven Lizenzlaufzeit bzw. des aktiven Servicezeitraums haben Sie Anspruch auf Updates, die wir im Rahmen unserer normalen Produktpflege bereitstellen. Ein Anspruch auf Implementierung bestimmter Features besteht nicht.
(2) Support leisten wir per E-Mail an office@pixzl.de. Ein garantierter Reaktionszeitraum wird nur zugesichert, soweit ausdrücklich Bestandteil der jeweiligen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung (z. B. Priority-Support mit SLA für Custom- und Agentur-Pakete).
IV. Teil C — Gemeinsame Schlussbestimmungen
§ 19 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Mängeln einer Werkleistung oder Software-Bereitstellung sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung (Update, Patch, Korrektur) oder Ersatzlieferung berechtigt.
(2) Der Auftraggeber hat erkannte Mängel unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch vor einer Weiterverarbeitung (z. B. Druckfreigabe, Production-Deployment, Migration), in Textform zu rügen.
(3) Ein Mangel liegt nicht vor, soweit eine Software unter Hardware-, Software- oder Betriebssystemkonfigurationen eingesetzt wird, die in der jeweils aktuellen Produktbeschreibung nicht als unterstützt ausgewiesen sind, oder soweit sie vom Auftraggeber oder Dritten verändert wurde.
§ 20 Haftung
(1) Pixzl haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht"), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut; in diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(2) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos.
(3) Für Datenverluste haften wir nur insoweit, als der Auftraggeber seine Daten in anwendungsadäquaten Intervallen, mindestens einmal täglich, in maschinenlesbarer Form gesichert hat. Soweit unsere Software fremde Server-Infrastruktur (z. B. selbst gehostete Coolify-Instanzen) lediglich beobachtet oder steuert, liegt die Verantwortung für diese Server und ihre Daten beim Auftraggeber.
(4) Pixzl haftet nicht für die patent-, marken- oder wettbewerbsrechtliche Schutz- und Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Konzepte, Vorschläge oder Entwürfe. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit einer Werbe- oder Marketing-Maßnahme trägt der Auftraggeber, es sei denn, die Wettbewerbswidrigkeit ist offensichtlich.
(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm zur Verfügung gestellte Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Audio, Logos, Marken) frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.
§ 21 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Gegen Ansprüche von Pixzl kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 22 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung. Wird die Zahlung über einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt, verarbeitet dieser die Zahlungsdaten als eigenständig Verantwortlicher gemäß seiner eigenen Datenschutzerklärung, auf die wir im Bestellprozess hinweisen.
§ 23 Streitbeilegung
(1) Zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Auftraggeber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Pixzl (Ahaus). Pixzl ist ebenfalls berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.